Unsere Platzordnung

Ein paar Regeln für eine harmonische Zeit

Damit jeder Besucher des Jugendzeltplatzes seinen Aufenthalt genießen kann, sind ein paar Regeln zu beachten, die wir in unserer Zeltplatzordnung zusammengefasst haben:

  1. Der Jugendzeltplatz in Lantenbach ist von April bis September geöffnet.
  2. Es gelten die während des Aufenhalts gültigen Corona-Schutzverodnungen des Oberbergischen Kreises und des Landes Nordrhein-Westfalens.
  3. Der Jugendzeltplatz steht jungen Menschen im Alter bis zu 27 Jahren sowie deren Erziehungsberechtigten zur Verfügung. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben nur in Begleitung eines Volljährigen Zutritt.
  4. Jeder Zeltplatzgast hat vor Betreten des Platzes an der Anmeldung die entsprechende Gebühr zu entrichten und sich über die LUCA-App zu registrieren. Die Gebühren werden durch besonderen Aushang bekannt gegeben. Gäste die übernachten wollen, haben ihren Personalausweis vorzuzeigen. Unbegleitete minderjährige Übernachtungsgäste benötigen eine Reisevollmacht der Erziehungsberechtigten.
  5. Ungebührliches Verhalten, übermäßiger Alkoholgenuss etc. werden mit einem Verweis vom Jugendzeltplatz geahndet. Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind von den Zeltplatzgästen einzuhalten. Auf dem gesamten Gelände des Jugendzeltplatz Aggertal ist das Rauchen, auch von Shishas, und der Konsum von alkoholischen Spirituosen nicht gestattet.
  6. Von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr ist Nachtruhe. Die Nachtruhe ist unbedingt einzuhalten. Die Nichteinhaltung wird mit einem Verweis vom Jungendzeltplatz geahndet. Darüber hinaus sollen Geräusche, die die anderen Gäste stören könnten stets vermieden werden. Gäste die nach 22:00 Uhr heimkehren, haben äußerste Rücksicht zu nehmen. In der Zeit von 23:00 Uhr bis 7:00 Uhr ist das Betreten und Verlassen des Platzes nicht gestattet. Nachtwanderungen sind nach Absprache mit der Zeltplatzleitung möglich.
  7. Ein Lagerfeuer darf nur nach vorheriger Absprache mit der Zeltplatzleitung an der dafür vorgesehenen Feuerstelle angezündet werden. Zum Kochen sind nur die dafür vorhandenen Küchen zu verwenden. Grillen ist nach Absprache mit der Zeltplatzleitung möglich. Die Verwendung von Einweggrills ist nicht gestattet. Darüber hinaus ist es nicht gestattet Gräben auszuheben um die Zelte gegen Regenwasser zu schützen.
  8. Von jedem Gast des Jugendzeltplatzes wird erwartet, dass sämtliche Einrichtungen des Platzes pfleglich und schonend behandelt und diese sauber hinterlassen werden. Abfall ist in dafür vorgesehen Behältern getrennt zu entsorgen.
  9. Das Mitführen von Haustieren ist nicht gestattet.
  10. Das Mitführen und der Betrieb von Musikanlagen auf dem Zeltplatz ist nicht gestattet.
  11. Der Verein für soziale Dienste e.V. als Betreiber des Jugendzeltplatzes haftet nicht für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände.
  12. Das Baden in der Aggertalsperre geschieht auf eigene Gefahr. Der Verein für soziale Dienste leistet keine Badeaufsicht.
  13. Der Verein für soziale Dienste e.V. hat für die Gäste des Jugendzeltplatzes keine Unfallversicherung abgeschlossen. Gästen, die keinen Unfallversicherungsschutz über die gesetzliche Schülerunfallversicherung, über die Unfallversicherung ihrer Jugendgruppe oder ihres Jugendverbandes haben, bleibt es überlassen sich selbst freiwillig gegen Unfall zu versichern.
  14. Den Weisungen der Vertreter des Vereins oder der Zeltplatzleitung ist unbedingt Folge zu leisten.

Diese Zeltplatzordnung tritt am 15.06.2021 in Kraft.

Bergneustadt, 14.06.2021 Verein für soziale Dienste e.V.
Der Vorstand